Reiserücktrittsversicherung

Um sich im Falle unerwarteter Ereignisse zu schützen, empfehlen wir, bei der Buchung Ihrer Reise eine Reiserücktrittsversicherung hinzuzufügen. Diese kann nur zum Zeitpunkt der Buchung hinzugefügt werden und ist nach erfolgter Zahlung nicht mehr stornier- oder erstattungsfähig.

Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können Sie Ihre Reise mit einem Selbstbehalt von 5 % stornieren, sofern die Reise noch nicht begonnen hat und ein gültiges ärztliches Attest vorliegt.

Die Reiserücktrittsversicherung gilt im Falle von:

  • plötzlicher Krankheit, Unfall oder Tod

  • des Reisenden, des Partners oder Ehepartners, der Kinder, Eltern, Geschwister oder einer Person, die gemeinsam mit dem Reisenden gebucht hat

Sie gilt nur vor Reiseantritt, nachdem der Vertrag bindend geworden ist.

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