Um sich im Falle unerwarteter Ereignisse zu schützen, empfehlen wir, bei der Buchung Ihrer Reise eine Reiserücktrittsversicherung hinzuzufügen. Diese kann nur zum Zeitpunkt der Buchung hinzugefügt werden und ist nach erfolgter Zahlung nicht mehr stornier- oder erstattungsfähig.
Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können Sie Ihre Reise mit einem Selbstbehalt von 5 % stornieren, sofern die Reise noch nicht begonnen hat und ein gültiges ärztliches Attest vorliegt.
Die Reiserücktrittsversicherung gilt im Falle von:
plötzlicher Krankheit, Unfall oder Tod
des Reisenden, des Partners oder Ehepartners, der Kinder, Eltern, Geschwister oder einer Person, die gemeinsam mit dem Reisenden gebucht hat
Sie gilt nur vor Reiseantritt, nachdem der Vertrag bindend geworden ist.
Bitte beachten:
Gilt nicht bei bekannten Erkrankungen zum Zeitpunkt der Buchung
Gilt nicht bei Schwangerschaftskomplikationen nach der 30. Woche
Nach Ablauf dieser Frist eingehende Atteste werden nicht bearbeitet
Die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung und der Selbstbehalt werden bei Stornierung nicht erstattet